Der Stall befinde sich südlich der Quellfassung, der Wasserzufluss komme aber hauptsächlich von Osten her. Der Schutzperimeter betrage in östlicher Richtung bereits 110 m, so dass auch bei der beantragten Redimensionierung der Zone S2 im Süden eine gesetzeskonforme Lösung möglich wäre. Die bisherige Nutzung des Landes in der neuen S2 als Viehweideland mit Sommerstall belege denn auch, dass diese Nutzung die Wasserqualität der Quelle nicht beeinträchtige, es hätten nie entsprechende Beeinträchtigungen festgestellt werden können.