Dies unabhängig davon, ob unter der Geltung der alten Schutzzonen Probleme bei der geschützten Grundwasserfassung auftraten oder nicht. Für Gebiete mit Kluft-Grundwasserleitern hält die "Wegleitung Grundwasserschutz" ausdrücklich fest, dass Grundwasserschutzzonen in aller Regel einer Überarbeitung bedürfen, um den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung zu genügen.9 Keine Anpassungspflicht würde lediglich dann bestehen, wenn die altrechtlichen Schutzzonen bereits den neuen Bestimmungen entsprechen würden. Dies wird (indirekt) in den folgenden Erwägungen zu prüfen sein. 5. Schutzzone S2