b) Der bisher gültige Schutzzonenplan für die Quellwasserfassung F.________ wurde vom Regierungsrat des Kantons Bern im März 1981 genehmigt. Das aktuell gültige Gewässerschutzgesetz des Bundes stammt vom 24. Januar 1991 und trat am 1. November 1992 in Kraft. Die aktuell gültige Gewässerschutzverordnung des Bundes stammt vom 28. Oktober 1998 und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Gemäss Art. 20 GSchG8 und Art. 29 Abs. 2 GSchV scheiden die Kantone zum Schutz der im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und Grundwasseranreicherungsanlagen die in Anhang 4 Ziffer 12 GSchV umschriebenen Grundwasserschutzzonen aus. Daraus ist ersichtlich, dass die Kantone