2. Gegen die Genehmigungsverfügung vom 9. Oktober 2019 reichte der Beschwerdeführer am 5. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD) ein. Er beantragt, die Genehmigungsverfügung sei aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung mit redimensionierten Schutzzonen S2 und S3 an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter beantragt er, die Genehmigungsverfügung sei aufzuheben und durch die Beschwerdeinstanz ein neuer Beschluss mit redimensionierten Schutzzonen S2 und S3 zu erlassen.