Innert der entsprechenden Frist erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2019 genehmigte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die aktualisierte Grundwasserschutzzone für die Quellfassung F.________ gemäss Schutzzonenplan und zugehörigem Schutzzonenreglement und hob die altrechtliche Schutzzone vom 11. März 1981 auf. Gleichzeitig wies das AWA die Einsprache des Beschwerdeführers ab. 1 Vorakten pag. 2 2 Vorakten pag. 25A 1/12 BVD 140/2019/19