2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 13/14 BVD 140/2019/18 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - F.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, per Mail - Einwohnergemeinde Kehrsatz, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben