a) Die Beschwerdeführerin rügt unvollständige Gesuchsunterlagen. Gemäss dem technischen Bericht beabsichtige die E.________ auf dem geplanten Trassee ein Kabelschutzrohr mit zu verlegen, trete im vorliegenden Verfahren jedoch nicht als Gesuchstellerin auf. Ihre Anliegen seien daher nicht zu berücksichtigen und sie müsste für ihr eigenes Projekt ein separates Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Abgesehen davon sei aus den Baugesuchsakten nicht ersichtlich, zu welchem Zweck das Kabelschutzrohr verwendet werden solle. Falls es zum Transport von Hochspannung verwendet werden sollte, wären weitere Abklärungen notwendig.