Aus der kurzen Reaktionsfrist der betroffenen Fachstellen auf die Anfrage des AWA zur seiner alternativen Leitungsführung kann jedoch nicht geschlossen werden, dass die Äusserungen der Fachstellen unseriös waren. Es ist offensichtlich, dass die alternativen Leitungsführungen im Vergleich mit der projektierten Leitungsführung sowohl hinsichtlich des Gewässerraums als auch hinsichtlich der Hecken mit erheblichen Nachteilen verbunden und daher deutlich unterlegen sind. Somit kann auf die entsprechenden Äusserungen der Fachstellen im vorinstanzlichen Verfahren abgestellt werden und es besteht diesbezüglich kein weiterer Abklärungsbedarf.