Zur alternativen Leitungsführung der Beschwerdegegnerin äussert sich der OIK II in seinem Fachbericht vom 22. August 2019 nicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Alternative hinsichtlich des Wasserbaus besser wäre, als die Alternative des AWA, da auch sie ähnlich wie die projektierte Leitungsführung weiter weg vom Q.________bach und weniger stark im Gewässerraum liegt.