Das AWA hat im Genehmigungsverfahren eine weitere alternative Leitungsführung über die Parzelle Nr. J.________ geprüft. Diese verläuft anders als die Alternative der Beschwerdegegnerin im Osten nicht über den bestehenden Weg, sondern nördlich davon. Nach einem Linksknick führt diese Alternative zunächst parallel entlang dem offenen Q.________bach, quert anschliessend die Hecken, mündet auf der Parzelle Nr. A.________ in die vom AWA genehmigte Leitungsführung und verläuft anschliessend im Westen analog dieser genehmigten Leitungsführung über die Parzellen Nrn. A.________ und L.________.13