c) Die Beschwerdegegnerin hat im Rahmen der Projektplanung eine alternative Leitungsführung über die Parzelle Nr. J.________ geprüft. Während dem die vom AWA genehmigte Variante im konventionellen Grabenbauverfahre umgesetzt werden soll, würde die Alternative mittels Spül- oder Richtpressbohrung realisiert.10 Die alternative Leitungsführung verläuft wie von der Beschwerdeführerin vorgeschlagen im Osten zunächst über den bestehenden Weg auf der Parzelle Nr. J.________, der teilweise einseitig und teilweise beidseitig von den Hecken gesäumt wird. Anschliessend quert sie im westlichen Zipfel der Parzelle Nr. J.________ die Hecken. Danach verläuft die alternative Leitungsführung über die