Sie selber geht ansonsten davon aus, dass für eine solche Verbindung technische Vorkehrungen wie Druckreduzierventile und allenfalls Stufenpumpwerke nötig wären. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Druck im Versorgungsgebiet zwischen der G.________strasse und der H.________strasse bis zur Abzweigung I.________strasse (wozu auch der Hydrant Nr. S.________ gehört) nicht einfach um rund 7 bar erhöht werden kann. Im Übrigen sieht die BVD keinen Anlass, aufgrund der nicht näher begründeten 8 Vgl. Ziff. 3.2 der Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin