Zwar behauptete die Beschwerdegegnerin ohne nähere Begründung, der geltend gemachte Druckunterschied könne technisch mit Druckreduziersystem und möglicherweise mit Stufenpumpwerk gelöst werden. Aus den Ausführungen des AWA und der Beschwerdegegnerin kann jedoch geschlossen werden, dass eine solche Lösung technisch zwar nicht völlig unmöglich wäre, mit einer solchen Lösung die hydraulischen Defizite aber nicht für alle Versorgungsfälle behoben und die Anforderungen an die Betriebssicherheit nicht erfüllet werden könnten. Auch dies ist nachvollziehbar: