b) Im angefochtenen Entscheid hat das AWA zu einer alternativen Verbindung zwischen den Hydranten Nrn. K.________ und S.________ ausgeführt, dies sei technisch aufgrund eines Druckunterschieds von rund 7 bar nicht möglich. Zur Überwindung des grossen Druckunterschieds wäre ein dafür ausgelegtes Stufenpumpwerk mit entsprechenden technischen Installationen notwendig. Aber selbst diese Massnahme würde das hydraulische Defizit zur Sicherstellung aller Versorgungsfälle und der Betriebssicherheit nicht erfüllen. Auch die Beschwerdegegnerin verweist in ihrer Beschwerdeantwort darauf, dass angesichts der verschiedenen Druckverhältnisse es technisch ausgeschlossen sei, die beiden Hydranten