Somit entspricht die Aufgabe von nicht mehr benötigten Reservoris der gesetzlichen Vorgabe, die Wasserversorgung mit möglichst geringen Kosten zu gewährleisten. Gleichberechtigt ist aber bei der Projektierung von Wasserversorgungsanlagen gemäss Art. 19 WVG auch die Versorgungssicherheit zu berücksichtigen. Soweit sich die Aufgabe von Reservoirs negativ auf die Versorgungssicherheit auswirkt, müssen daher entsprechende Massnahmen ergriffen werden, um die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleisten zu können. Eben dies wird hier mit der umstrittenen Transportleitung angestrebt.