Soweit diese Rüge, die Reservoirs dürften nicht aufgegeben werden, nicht zu spät kommt, ist sie auch unbegründet. Dass der Betrieb von Reservoirs für die Wasserversorgungen kostenintensiv ist, bedarf keiner weiteren Begründung. Somit können durch die Aufgabe von nicht mehr benötigten Reservoirs Kosten gespart werden. Wie die Beschwerdeführerin an anderer Stelle zu Recht geltend macht, ist gemäss Art. 19 WVG bei der Projektierung von Wasserversorgungsanlagen unter anderem die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Somit entspricht die Aufgabe von nicht mehr benötigten Reservoris der gesetzlichen Vorgabe, die Wasserversorgung mit möglichst geringen Kosten zu gewährleisten.