Diese Stilllegung wurde von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde nicht in Frage gestellt. In ihrer Stellungnahme vom 28. April 2020 macht sie jedoch neu geltend, die Aufgabe von drei Reservoirs sei nicht angezeigt, die heute bestehenden und funktionierenden Anlagen könnten problemlos saniert werden. Es sei nicht ersichtlich, wie die Versorgungssicherheit erhöht werden solle, in dem drei bestehende Reservoirs aufgegeben würden. Dadurch werde die Versorgungssicherheit verringert. Tatsächlich gehe es der Beschwerdegegnerin nicht um die Versorgungssicherheit, sondern um falsche wirtschaftliche Überlegungen.