b) Bei dieser Argumentation übersieht die Beschwerdeführerin, dass die Wasserversorgung im fraglichen Gebiet gerade nicht im bisherigen Rahmen fortgeführt, sondern aufgrund der Stilllegung von Reservoirs erheblich umgebaut werden soll. Was die hier umstrittene Transportleitung betrifft, so ist der Hintergrund die Stilllegung des alten und sanierungsbedürftigen Reservoirs "Breitägerten". Diese Stilllegung wurde von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde nicht in Frage gestellt.