3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. November 2019 die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei. Die Gemeinde Kehrsatz beantragt in ihrer Stellungnahme die Abweisung der Beschwerde. Das AWA beantragt in seiner Vernehmlassung vom 2. Dezember 2019 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. In ihrer abschliessenden Stellungnahme vom 28. April 2020 stellen die Beschwerdeführenden unter anderem zusätzliche Verfahrensanträge.