Mit Gesamtentscheid vom 18. September 2019 erteilte das AWA der Beschwerdegegnerin die Gesamtbewilligung. Diese umfasst die Sicherung der öffentlichen Wasserleitung inklusive zugehörigen Sonderbauwerken und Nebenanlagen sowie die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 24. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 18. September 2019 und die Erteilung des Bauabschlags.