1. Die Überbauungsordnung (UeO) der Beschwerdegegnerin für die Transportleitung G.________strasse - H.________strasse wurde durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) am 24. August 2018 vorgeprüft. In der Folge wurde das Vorhaben im Amtsblatt des Kantons Bern und im Anzeiger Region Bern publiziert. Innert der Auflagefrist erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Die Überbauungsordnung wurde von der Beschwerdegegnerin am 2. September 2019 beschlossen. Mit Gesamtentscheid vom 18. September 2019 erteilte das AWA der Beschwerdegegnerin die Gesamtbewilligung.