2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin D.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus - Einwohnergemeinde Pieterlen, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat