Massnahmen könnten sodann auch deshalb angezeigt sein, weil die Bodenfruchtbarkeit physikalisch beeinträchtigt sei. Durch die Deponie seien der standorttypische Bodenaufbau und die Mächtigkeit derart ungünstig verändert, dass standortübliche Kulturpflanzen nicht mehr ungestört wachsen könnten. Auf dem Deponiestandort betrage die Bodenschicht über dem stark verdichteten, teilweise pickelhart gepressten Bauschutt und Aushubmaterial lediglich 20 bis 40 cm. Der für das Wachstum verschiedener Nutzpflanzen wichtige Unterboden / B-Horizont bis auf eine Tiefe von ca. 1.1 m fehle praktisch vollständig.