Der Kataster gibt immer nur den aktuellen Wissensstand wieder, eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, ist daher theoretisch möglich, dass der hier zur Diskussion stehende Standort zu einem späteren Zeitpunkt doch noch als untersuchungsbedürftig eingestuft werden muss. Zurzeit ist die Einstufung als nicht 6 Vernehmlassung des AWA vom 27. September 2019, S. 4 6/10 BVD 140/2019/16