Daraus ist zu schliessen, dass der Beschwerdeführer ein Stück Schwarzbelag untersuchen liess: Gemäss AWA entsprechen die in der Probe festgestellten PAK- und Schwermetallbelastungen den in einem Stück Schwarzbelag aus der fraglichen Zeit zu erwartenden Belastungen, da damals Teer als Bindemittel verwendet wurde.6 Bei dieser Feststoffprobe handelt es sich somit nicht um eine hinsichtlich der Konzentrationswerte in Anhang 3 AltV aussagekräftige Bodenprobe, sondern um eine Beprobung eines mit Schadstoffen belasteten Stücks Abfall. Dass dabei Schadstoffe festgestellt wurden, ist nicht verwunderlich, aber irrelevant.