Im Prüfbericht vom 27. März 2019 (Schwermettallanalyse) lautete die Probebezeichnung "Gussschlacke", im Prüfbericht vom 1. April 2019 (PAK) lautet das Untersuchungsobjekt "Schlacke". Daraus ist zu schliessen, dass der Beschwerdeführer ein Stück Schwarzbelag untersuchen liess: Gemäss AWA entsprechen die in der Probe festgestellten PAK- und Schwermetallbelastungen den in einem Stück Schwarzbelag aus der fraglichen Zeit zu erwartenden Belastungen, da damals Teer als Bindemittel verwendet wurde.6