Daher könne ausgeschlossen werden, dass die PAK im teerhaltigen Bindemittel der Belagsreste von den Pflanzen in relevantem Mass aufgenommen würden. Zudem liege der Standort im Gewässerschutzbereich üB, also ausserhalb der Nutzbaren Grundwasservorkommen sowie der zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Gemäss der Grundwasserkarte liege der Standort gar in einem Gebiet ohne Grundwasservorkommen im Lockergestein. Das Schutzgut Grundwasser sei folglich nicht tangiert. Gleiches gelte für die Schutzgüter Luft und oberirdische Gewässer.