e) Im vorliegenden Fall hat sich das AWA bei seinem Entscheid zunächst auf eine Meldung der Gemeinde Pieterlen abgestützt. Mit dieser Meldung liess die Gemeinde dem AWA diverse Unterlagen zukommen, welche sie vom Beschwerdeführer erhalten hatte. Diese Unterlagen stehen im Zusammenhang mit Abklärungen, welche der Beschwerdeführer selber vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Gemäss AWA wurden im Rahmen dieser Abklärungen eine unbekannte Anzahl Baggerschlitze auf dem fraglichen Standort ausgeführt. Zudem wurden eine Feststoff- und eine Drainagewasserprobe auf deren Gehalt an Schwermetallen und an PAK analysiert. Zusätzlich hat das AWA alte Karten und Luftbilder ausgewertet.