betreffend die Verfügung des Amts für Wasser und Abfall vom 16. August 2019 (Belasteter Standort; Frage der Untersuchungsbedürftigkeit) I. Sachverhalt 1. Per E-Mail vom 1. Mai 2019 schickte die Gemeinde Pieterlen dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) diverse Unterlagen, welche die Gemeinde vom Beschwerdeführer erhalten hatte. Das AWA entnahm diesen Unterlagen, dass in der Vergangenheit auf der Parzelle Pieterlen Grundstück Nr. E.________ belastetes Material (Aushub mit Bauschutt) abgelagert worden war. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone.