Amtes wegen zu prüfen, ob die Beschwerdebefugnis gegeben ist. Die besondere, beachtenswerte Beziehungsnähe ist aber grundsätzlich von den Beschwerdeführenden selbst darzulegen und nachzuweisen.8 b) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 wohnen innerhalb des von der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit betroffenen Strassenstücks. Als Anwohner bzw. Anwohnerin sind sie daher befugt, die Verkehrsbeschränkungsverfügung anzufechten.