Beschränkung aufgehoben werde, sei damit zu rechnen, dass die Fahrzeuge in der beginnenden Steigung stark beschleunigen würden, was mit erheblichen Lärmimmissionen verbunden sein werde. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem ersuchte es den Beschwerdeführer 3, Informationen zur Mitgliederzahl und zur Betroffenheit seiner Mitglieder einzureichen.