1. Mit Schreiben vom 14. Mai 2018 teilte die Gemeinde Schwarzenburg dem Oberingenieurkreis II des Tiefbauamts (OIK II) mit, sie beabsichtige, die öffentliche Sammelstelle für Siedlungsabfälle vom Standort F.________ an der G.________strasse in die H.________ an die I.________strasse zu verlegen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Ausfahrt in die Kantonsstrasse müsste eine Temporeduktion angestrebt werden. Der OIK II erstellte daraufhin das nach dem RA Nr. 140/2019/13 Seite 2 von 8