6/8 BVD 140/2019/10 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als dass die Verfügung des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II vom 9. Mai 2019 aufgehoben wird. Die Sache wird zur Behandlung im Sinne der Erwägungen an das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.