Beide Untersuchungen zeigen, dass mit lärmarmen Belägen die Lärmbelastung über mehrere Jahre stark vermindert werden kann. Diesen Erkenntnissen ist bereits im Rahmen des aktuellen Projekts und nicht erst bei künftigen Sanierungen Rechnung zu tragen. Dies gilt umso mehr, als dem SP selbst zu entnehmen ist, dass auf zwei Streckenabschnitten der Belag sehr alt ist und dortige Grenzwertüberschreitungen mit dem Einbau eines lärmarmen Belags behoben werden könnten. Die Liegenschaft des Beschwerdeführers befindet sich am Rand eines der betroffenen Strassenabschnitte.