Dort würden die Immissionsgrenzwerte bei zahlreichen Liegenschaften überschritten. Mit dem Einbau eines lärmarmen Belags könnten die momentan überschrittenen Grenzwerte bei einem grossen Teil dieser Gebäude eingehalten werden. Der dortige Belag müsse aber in den nächsten Jahren ohnehin ersetzt werden, weshalb den lärmarmen Belägen im Rahmen dieses ohnehin anstehenden Belagsersatzes Rechnung getragen werde. Im vorliegenden SP seien jedoch noch keine lärmarmen Beläge vorgesehen. In der Vernehmlassung vom 2. Juli 2019 führte die Vorinstanz weiter aus, durch den Einbau eines lärmarmen Belags könne zwar eine Emissionsreduktion von 2 bis 3 dB(A) erreicht werden.