b) Die Vorinstanz hielt im SP fest, die meisten bestehenden Beläge seien akustisch neutral. Ein genereller Ersatz der Beläge führe daher zu keiner Verbesserung der Lärmsituation. Bei künftigen Belagssanierungen würde aber dem aktuellen Stand der Technik gebührend Beachtung geschenkt und nach Möglichkeit lärmtechnisch günstige Beläge bei der definitiven Belagswahl evaluiert werden. Einschränkend hielt sie weiter fest, auf zwei Streckenabschnitten in der Gemeinde Mühleberg sei der Belag sehr alt. Dort würden die Immissionsgrenzwerte bei zahlreichen Liegenschaften überschritten.