4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 18. Juni 2019 verzichtete die Gemeinde Mühleberg auf die Teilnahme am Verfahren. Die Vorinstanz beantragt in der Vernehmlassung vom 2. Juli 2019 die Abweisung der Beschwerde. Sie teilte zudem mit, sie habe mit dem Beschwerdeführer vereinbart, eine Kurzzeitmessung bei seiner Liegenschaft vorzunehmen. Mit Schreiben vom 13. September 2019 reichte die Vorinstanz die Resultate der Kurzzeitmessung ein.