Zur Begründung führte sie zusammengefasst aus, es seien sämtliche Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg geprüft worden. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erleichterungen seien erfüllt. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), ab dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD). Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen 1/8 BVD 140/2019/10