1. Die Vorinstanz liess im Jahr 2017 für die Kantonsstrassen Nrn. 1 und 10 in den Gemeinden Gurbrü, Ferenbalm, Mühleberg, Frauenkappelen und Bern das Sanierungsprojekt (SP) Nr. A.________ erstellen. Gemäss der darin gemachten Prognose werden im Jahr 2036 (Sanierungshorizont) bei 20 von insgesamt 239 untersuchten Gebäuden die massgebenden Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten sein. Zu den Gebäuden mit einer Grenzwertüberschreitung gehört auch die Liegenschaft des Beschwerdeführers E.________strasse H.________ in der Gemeinde Mühleberg (Parzelle Nr. D.________).