In einem erst kürzlich erschienenen Urteil führt das Bundesgericht allerdings aus, in seiner jüngeren Rechtsprechung anerkenne es in Übereinstimmung mit dem BAFU, dass auch durch andere flankierende Massnahmen als bauliche Massnahmen eine Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeit erreicht werden könne. Die in BGer 2A.38/2006 vom 13. Juli 2006 referenzierten Erfahrungswerte seien zudem bereits älteren Datums und würden sich auf Umfrageergebnisse ausgewählter Gemeinden abstützen.17 Ohne genauere Prüfung ist daher nicht auszuschliessen, dass andere flankierende Massnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitskontrollen oder Tempodisplays ebenfalls in Betracht kommen.