Damit die Geschwindigkeit von 50 km/h dauerhaft und ohne polizeiliche Kontrolle eingehalten würde, bräuchte es zudem bauliche Massnahmen wie z.B. Pförtner oder eine Verengung der Fahrbahn. Ob die Schätzung der Beschwerdeführerin 3, wonach bereits heute 1/3 der Fahrzeuge die Geschwindigkeit nicht einhalte, stimme, wisse der OIK I nicht. Aber bei einer weitergehenden Reduktion auf 50 km/h ohne bauliche Massnahmen wäre das Mass der Geschwindigkeitsübertretungen sicher noch höher. Solche baulichen Massnahmen würden rund Fr. 300'000.-- bis Fr. 400'000.-- kosten, was in Relation zur Lärmbelastung unverhältnismässig sei. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei denkbar schlecht.