Es trifft zu, dass auf dem fraglichen Streckenabschnitt der Immissionsgrenzwert am Tag heute einzig beim Gebäude der Beschwerdeführerin 3 um 1 db(A) überschritten wird. Im Jahr 2031 wird der Immissionsgrenzwert beim Gebäude der Beschwerdeführerin 3 am Tag um 3 db(A) und bei einem weiteren Gebäude um 1 db(A) überschritten sein. Nachts werden die Grenzwerte sowohl heute als auch im Jahr 2031 bei jedem Gebäude auf dem Streckenabschnitt eingehalten. Diese Ergebnisse des Lärmsanierungsprojekts sind unbestritten. Der OIK I schliesst daraus, dass keine übermässige Lärmbelastung vorliege.