Bei 12 dieser Gebäude werde der Immissionsgrenzwert heute eingehalten. Lediglich beim Gebäude der Beschwerdeführerin 3 werde er am Tag um 1 db(A) überschritten und dies trotz der Tatsache, dass bei 6 Wohngebäuden die strengere ES II und nicht wie üblich die ES III gelte. Nachts würden die Grenzwerte überall eingehalten. Von einer übermässigen Lärmbelastung könne damit nicht die Rede sein.