b) Das Gebäude der Beschwerdeführerin 3 befindet sich an der G.________strasse Nr. H.________ zwischen der Einmündung C.________ und der Ortschaft «F.________». Der betroffene, rund 500 m lange Streckenabschnitt befindet sich damit gerade noch ausserorts. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. Südlich verläuft die G.________strasse weiter über Land, wo die Höchstgeschwindigkeit ab der Einmündung C.________ 80 km/h beträgt. Nördlich beim Ortseingang «F.________» ist eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h signalisiert.