3. Dagegen erhob u.a. die Beschwerdeführerin 3 mit Eingabe vom 14. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 15. Februar 2018 und den Vollzug von Lärmsanierungsmassnahmen. Zur Begründung führt sie insbesondere aus, mit einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit könne sowohl der Lärm reduziert als auch die Sicherheit erhöht werden. Die Beschwerde war von zwei weiteren Beschwerdeführenden (Beschwerdeführende 1 und 2) mitunterzeichnet. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein.