3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 30. April 2018 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. Sie macht insbesondere geltend, mit der Beschwerde gegen die Genehmigung eines Erlasses könnten keine Leistungen erwirkt werden. Es sei nicht ansatzweise zu sehen, inwiefern das Reglement der Beschwerdegegnerin dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen solle.