2017 zog er seine Einsprache grösstenteils zurück und hielt einzig am Einwand bezüglich Einhaltung des Gleichbehandlungsprinzips fest. An der Versammlung vom 19. Oktober 2017 beschlossen die Stimmberechtigten der Beschwerdegegnerin das neue Reglement samt Anhängen und neuen Perimeterplänen. Mit Verfügung vom 30. Januar 2018 genehmigte das Tiefbauamt dieses Reglement nach Anhörung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ohne Vorbehalt und wies die Einsprache des Beschwerdeführers als öffentlich-rechtlich unbegründet ab.