Analoges gilt für den Antrag der Beschwerdeführerin, ihr sei die abfallrechtliche Betriebsbewilligung für 40 Brechertage pro Jahr zu erteilen. Auch diese Erhöhung von 20 auf 40 Brechertage pro Jahr steht in Widerspruch zur Baubewilligung aus dem Jahr 1998, weshalb auch diesem Antrag nicht entsprochen werden kann.