Immerhin sei erwähnt, dass die beiden alten Betriebsbewilligungen explizit keine Menge nannten, also auch nicht die nun geforderten 55'000 Tonnen. Die beiden alten Betriebsbewilligungen hielten jedoch fest, dass sie sich auf die eingereichten Unterlagen bezogen, wobei bei den Unterlagen auch der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Büren vom 9. September 1998 erwähnt wurde. Dieser wiederum gilt wie erläutert für eine Menge von 40'000 Tonnen (siehe oben Bst. b). 7 Verordnung vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung,