Die Beschwerdeführerin habe im Rahmen der jährlichen Kontrolle durch das AWA die Mengen der erhaltenen und verarbeiteten Bauabfälle dokumentiert und rapportiert. Diese Zahlen hätten in den letzten Jahren über den angeblichen Mengenbegrenzungen gelegen und seien vom AWA nicht beanstandet worden. So sei im Jahre 2013 eine Abfallmenge von über 50'000 Tonnen verarbeitet worden. Auch dies belege, dass das Gesuch um Erneuerung der Betriebsbewilligung keine Erhöhung verlange, sondern eine Bewilligung im selben Rahmen, wie seit dem Jahr 2011 gearbeitet werde.